Unsere Besucherregelungen
Sehr geehrte Angehörige, liebe Besucher*innen,
der Schutz und die Sicherheit unserer Bewohner*innen und unseres Personals muss grundsätzlich im Vordergrund stehen. Daher passen wir aufgrund der dynamischen Corona-Entwicklung die jeweiligen Besucherregelungen in unserer Einrichtung grundsätzlich dem Infektionsgeschehen an. Dies kann zur Folge haben, dass die Regelungen eventuell auch kurzfristig geändert werden.
Die aktuellen Besuchsregelungen nach § 1a CoronaVO
Derzeit gilt laut Landesverordnung zur Regelung von Besuchen in Pflegeeinrichtungen in Baden-Württemberg folgendes:
- Der Zutritt von Besucher*innen und externen Personen zu stationären Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf ist nur nach vorherigem negativem Antigentest und mit einem Atemschutz, welcher die Anforderungen der DIN EN 149:2001 (FFP2) oder eines vergleichbaren Standards erfüllt, zulässig.
- Wie bisher können zwei Besucher*innen gemeinsam eine Person in Einrichtungen für Menschen mit Pflege- und Unterstützungsbedarf besuchen, wenn beide Besucher*innen einem Haushalt angehören. Unzulässig ist der gemeinsame Besuch, wenn die Besucher*innen unterschiedlichen Haushalten angehören.
Über etwaige Veränderungen der Besucherregelungen informieren wir Sie auf dieser Webseite.
Ihr Schwesternverband-Team